Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.

Anerkannter Schießsportverband nach § 15 WaffG

Landesverband Berlin-Brandenburg

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  Gründung einer Schießleistungsgruppe & Formulare

 

Der formlose Antrag mit der Mitgliedermeldung und einer Satzung muss in der Bundesgeschäftsstelle in Paderborn eingereicht werden.
 
Bundesgeschäftsstelle des BDMP e.V.
Elsässer Weg 17 A
33102 Paderborn
 
Tel.: 05251 - 374 57
Fax: 05251 - 31170
E-Post: office@bdmp.de

Die Mustersatzung ist nur ein Anhalt und kann natürlich abgeändert werden. 

Solltet Ihr die Form einer SLG e.V. wählen, so muss die Satzung vor Eintrag ins Vereinsregister durch das Präsidium in Paderborn genehmigt werden.

 

Formulare für SLG - Leiter
Gemäß § 15, Abs. 5 Waffengesetz sind die Vereine (SLG´en sind denen gleichgestellt) verpflichtet, Austritte/Ausschlüsse von Mitgliedern die in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind unverzüglich der zuständigen Waffenrechtsbehörde zu melden.
Die zuständige Waffenrechtsbehörde ist vom Hauptwohnsitz des Erlaubnisinhabers abhängig
(nicht Sitz der SLG!), in unserem Landesverband wäre dies die Länder Berlin und Brandenburg.
Hier findet Ihr das Formular zur Meldung gemäß § 15, Abs. 5 WaffG - Austritt von SLG-Mitgliedern die in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind.
 
 
Die Gründung einer Schießleistungsgruppe
   
Voraussetzung Mustersatzung
Gründungsprotokoll Mitgliedermeldung

 
 

 

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