 |
Bund der Militär- und Polizeischützen
e. V.
Anerkannter Schießsportverband
nach § 15 WaffG
Landesverband Berlin-Brandenburg
__________________________________________
|
 |
|
|
|
|












 |
- Der formlose Antrag mit der
Mitgliedermeldung und einer Satzung muss in der Bundesgeschäftsstelle in
Paderborn eingereicht werden.
-
- Bundesgeschäftsstelle des BDMP e.V.
- Elsässer Weg 17 A
- 33102 Paderborn
-
- Tel.: 05251 - 374 57
- Fax: 05251 - 31170
-
Die Mustersatzung ist nur ein Anhalt und kann natürlich abgeändert
werden.
- Solltet Ihr die Form einer SLG e.V. wählen, so muss die Satzung
vor Eintrag ins Vereinsregister durch das Präsidium in Paderborn
genehmigt werden.
|
- Formulare für SLG - Leiter
|
- Gemäß § 15, Abs. 5 Waffengesetz sind die
Vereine (SLG´en sind denen gleichgestellt) verpflichtet, Austritte/Ausschlüsse
von Mitgliedern die in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind
unverzüglich der zuständigen Waffenrechtsbehörde zu melden.
Die zuständige Waffenrechtsbehörde ist vom Hauptwohnsitz des Erlaubnisinhabers
abhängig
(nicht Sitz der SLG!), in unserem Landesverband wäre dies die Länder Berlin
und Brandenburg.
|
- Hier findet Ihr das
Formular zur
Meldung gemäß § 15, Abs. 5 WaffG - Austritt von SLG-Mitgliedern
die in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind.
|
-
|
|
|
|
Die Gründung
einer Schießleistungsgruppe |
|
|
|
|
Voraussetzung |
Mustersatzung
|
|
Gründungsprotokoll |
Mitgliedermeldung
|
|
|
|
|
|
|
|
zurück
|
| |